Urheberrecht: Der Gesetzgeber drückt sich

Beim Kabinettsentwurf zum so genannten 2. Korb des Urheberrechts geht es vor allem um die Vergütung der Urheber, also um Geld. Entsprechend heftig tobt der Streit der Interes-sengruppen und zwar schon seit Jahren. Davon offensichtlich entnervt, schiebt die Regie-rung nun alle Verantwortung weit von sich - zu Lasten der Urheber.

Zuallererst muss man den Entwurf für sein hohes Problembewusstsein loben. Beraten, besser bedrängt von den Lobbyisten der Medienindustrie, Verwertungsgesellschaften sowie der Informations- und Telekommunikations-Branche habe die Autoren im Justizministerium die strukturellen Schwierigkeiten der bisherigen Urheberrechtsvergütung ebenso erkannt, wie die tief greifenden Verwerfungen, die sich aus den Lösungsvorschlägen der Industrie ergeben würden.

Das zentrale Problem: Computertechnik lässt Kopien ohne Qualitätsverlust zu, und das Internet ermöglicht einen unkontrollierbaren globalen Vertrieb von Raubkopien in jeder beliebigen Menge. Schon bisher ließen sich Raubkopien nicht verhindern. Deshalb werden die Urheber notdürftig von Verwertungsgesellschaften entschädigt, die wiederum Abgaben auf Geräte erheben, die zum Kopieren bestimmt sind.

Dieses Verfahren bekämpft die ITK-Branche mit großer Vehemenz. Tatsächlich handelt es sich aus Sicht der Industrie um in einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Preisautonomie, zumal nicht einmal sicher ist, ob etwa ein ausgelieferter Drucker jemals in Betrieb gesetzt wird, geschweige denn zum Ausdrucken urheberrechtlich relevanter Inhalte. Die Industrie ist daher generell gegen Pauschalvergütungen und setzt auf Digital Rights Management (DRM). Idealiter werden hier alle Inhalte so geschützt, dass nur berechtigte, dem Vermarkter namentliche bekannte, Nutzer darauf zugreifen können.

Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die Möglichkeiten von DRM. In der Tat ist es das generelle Ziel des Entwurfs, die pauschale Vergütung nicht mehr an Geräte, sondern an die tatsächliche Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu binden. In diesem Sinne ist auch die von Verbraucherverbänden kritisierte und von der Musik- und Filmindustrie freudig aufgenommene Einschränkung von Privatkopien zu verstehen.

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2 Kommentare zu Urheberrecht: Der Gesetzgeber drückt sich

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  • Am 31. März 2006 um 16:56 von Realist

    Wie bitte?
    Achso, man sollte Urheberrechtsabgaben auf Tintenpatronen umlegen, na super!
    Für meine Firma wird der Drucker ausschliesslich!!!! zum drucken von Rechnungen, Buchungsposten usw. verwendet.

    Wer wird wohl der Urheber sein? Krieg ich dann eine Entschädigung?

    Es wird gegen das Urheberrecht verstossen, massenhaft Kopien angefertigt, das will man ja nicht bestreiten.

    Aber!
    Das ich generell schon mal zur Zahlung von Abgaben verurteilt werde, ohne Prüfung und tatsächlichen Anspruch finde ich zum Kotzen; das ist schlicht und ergreifend Raubrittertum, wenn auch von der Regierung genehmigt.

    Mit DRM können sie mir per se den Rücken runterrutschen; eine derartige Software wird bei mir niemals! verwendet werden. Da steige ich lieber wieder auf die Schreibmaschine um.

    • Am 5. April 2006 um 11:10 von Hermann Gfaller

      AW: Wie bitte?
      Sie können schwerlich DRM und pauschale Vergütung ablehnen:
      Entweder es wird individuell geprüft, wofür genau sie Ihren Rechner/Drucker verwenden, sprich DRM.
      Oder sie zahlen pauschal in die Solidarkasse für Urheber ein, auch wenn Sie selbst keine Artikel – sagen wir von der ZDNet-Seite – kopieren oder drucken.
      Die dritte Möglichkeit wäre, die Urheber zu enteignen.

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